AZAV Bildungsträger

Wichtige Informationen

Zulassung als Bildungsträger gemäß AZAV – Allgemeine Informationen

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) regelt in Deutschland die Zulassung von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen, die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung oder zur Eingliederung in Arbeit anbieten – insbesondere im Auftrag der Agenturen für Arbeit oder der Jobcenter.

Nur zertifizierte Bildungsträger und Maßnahmen dürfen über Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine finanziert werden. Die Zulassung dient der Sicherstellung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Eignung der Angebote.

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Ziel und Zweck der Zulassung

1. Ziel der AZAV-Zulassung

Die AZAV-Zulassung verfolgt das Ziel, einen einheitlichen Qualitätsstandard bei Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung zu gewährleisten. Sie schafft Transparenz, Verlässlichkeit und schützt Teilnehmende sowie öffentliche Auftraggeber.

2. Voraussetzungen für die Trägerzulassung

Ein Bildungsträger muss nachweisen, dass er:

  • ein wirksames Qualitätsmanagementsystem betreibt (z. B. nach ISO 9001),
  • zuverlässig und wirtschaftlich arbeitet,
  • fachlich und personell geeignet ist,
  • über klare Zuständigkeiten und transparente Prozesse verfügt,
  • Maßnahmen plant, durchführt und dokumentiert gemäß den Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit.

Die Prüfung und Zulassung erfolgt durch eine fachkundige Stelle, die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zugelassen ist.

3. Maßnahmenzulassung

Zusätzlich zur Trägerzulassung kann ein Anbieter auch einzelne Bildungsmaßnahmen zertifizieren lassen. Hierbei wird geprüft, ob:

  • die Maßnahme arbeitsmarktlich relevant und sinnvoll ist,
  • ein konkretes Bildungsziel definiert wurde,
  • Lehrpläne, Dozentenqualifikation und methodisch-didaktische Konzepte nachvollziehbar sind,
  • die Maßnahme dauerhaft finanzierbar und planbar durchgeführt werden kann.

4. Gültigkeit und Überwachung

  • Eine Trägerzulassung ist regelmäßig fünf Jahre gültig (könnte auch auf 3 Jahre reduziert werden).
  • Die fachkundige Stelle führt jährliche Überwachungsaudits durch.
  • Maßnahmenzulassungen gelten für drei Jahre (oder die jeweilige Dauer der Maßnahme – mit Möglichkeit der Verlängerung bei gleichbleibenden Bedingungen).

5. Vorteile einer AZAV-Zulassung

  • Teilnahme am staatlich geförderten Weiterbildungsmarkt
  • Rechtssicherheit und Vertrauen bei Auftraggebern
  • Nachweis von Qualität und Leistungsfähigkeit
  • Erschließung neuer Zielgruppen über Bildungsgutscheine (BGS) oder Aktivierungsgutscheine (AVGS)

Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die regelt, unter welchen Voraussetzungen Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen zur Teilnahme an der Arbeitsförderung zugelassen werden können – insbesondere im Zusammenhang mit Bildungsgutscheinen und Aktivierungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter.

Hier sind die zentralen Inhalte und Gliederungspunkte der AZAV zusammengefasst: